
Kontrollierte Umgebungen
Richtlinie 2010/63/EU · FELASA · Integrierte Biosicherheit
Tierhaltungen nach Richtlinie 2010/63/EU und FELASA-Leitlinien, mit integrierter Biosicherheit.
Im Detail
In-vivo-Forschung verlangt Umgebungen, in denen Tierwohl und experimentelle Integrität dieselbe Anforderung sind — keine konkurrierenden Prioritäten. Wir planen Tierhaltungen nach Richtlinie 2010/63/EU und FELASA-Leitlinien: Barriereanlagen, Räume mit individuell ventilierten Käfigen (IVC), OP-Bereiche für Vorbereitung und Aufwachphase sowie strikte physische Trennung von Haltungs-, Eingriffs- und Forscherbereichen.
Die HLK-Planung in einer Tierhaltung hat kein Gegenstück: eigenständige Luftaufbereitung je Raum, Steuerung der Käfigabluft, Geruchskontrolle, die die Arbeitsbedingungen des Forschungspersonals erhält, und Druckdifferenzen, ausgelegt auf die jeweilige Biosicherheitsklassifizierung des Programms. Die Umgebung kontaminiert die Daten nicht. Das ist die Auslegungsanforderung.